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Weiterbildung muss bezahlbar bleiben

Keine Umsatzsteuer auf Weiterbildungsangebote

Im Rahmen der Gesetzgebung zum Jahressteuergesetz 2019 plant die Bundesregierung Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht.

Hiervon wären zukünftig auch Weiterbildungseinrichtungen – also auch das Kolping-Bildungswerk Essen – stark betroffen. Dies würde vor allem die Weiterbildungen für Ehrenamtliche, Fahrten mit Bildungscharakter wie unsere Seniorenbildungswochen aber auch unsere Seminare in der Kolping-Akademie betreffen. Umsatzbesteuerung wird sich dann konkret in höheren Preisen für unsere Teilnehmer auswirken. Die Konkurrenzfähigkeit gerade für kleine Bildungsträger wäre gefährdet.

Wir sagen: NEIN! Und weisen die Bundestagsabgeordneten aus unserer Region in einer Stellungnahme auf diesen Missstand mit der Bitte hin, dieser Änderung in der Gesetzgebung nicht zuzustimmen. Wir sind auf die Reaktionen gespannt!

Marcel Gabriel-Simon
Bereichsleiter Weiterbildung

Foto: Lindas Fotowelt/pixelio.de

 

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