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Änderung der Satzung der Kolpingsfamilien zum Thema “Digitale Sitzungen“ (Mustertext)

Die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen, die nicht mehr in Präsenz stattfinden konnten, führten zu einem beschleunigten Einsatz digitaler Technik. Seit mehr als einem Jahr werden auf allen Ebene des Verbandes vielfältige Erfahrungen bei der Durchführung digitaler Sitzungen gesammelt. Auch in Zukunft soll es möglich sein, dass Mitgliederversammlungen und  Vorstandssitzungen der Kolpingsfamilien digital tagen können.

Das Bundespräsidium hat mit Blick auf den Beschluss des Bundeshauptausschusses 2020 „Digitalisierungsstrategie der verbandlichen Arbeit im Kolpingwerk“ in der Sitzung am 15./16. April 2021 einen Mustertext zur Ergänzung der Satzungen  der Kolpingsfamilien beschlossen, der die digitale Durchführung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen in Kolpingsfamilien auf Dauer ermöglicht.

Weitere Informationen sowie den Mustertext finden Sie hier.

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