Info-Videokonferenz zur aktuellen Situation auf dem Gebrauchtkleidermarkt
Carsten Viermann, Geschäftsführer der Kolping Recycling GmbH, wird hierzu ausführliche Informationen geben. Über die Kommentarfunktion wird es auch möglich sein, Fragen zu stellen, die wir versuchen zu beantworten.
Weitere Hintergründe und Informationen
Mittlerweile gibt es eine neue EU-Verordnung, die Lizenzgebühren für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien vorsieht. Diese EU-Verordnung muss nun von der Bundesregierung in deutsches Recht überführt werden. Im nächsten halben Jahr soll das Gesetz in den Bundestag kommen.
Bis zur neuen Gesetzgebung empfehlen wir als Alternative zu Gebrauchtkleider-Containern Straßen- und Bring-Sammlungen, da hier durch die bessere Qualität der Kleidung höhere Erlöse zu erzielen sind, insbesondere wenn die Transportkapazitäten optimal ausgelastet werden. So können weiterhin noch Schuhe und andere Kleidungsstücke gesammelt werden. Diese können dann bei der Straßen- oder Bring-Sammlung abgegeben oder in den Sammelbehältern vor Ort eingeworfen werden. Hierbei ist zwingend darauf zu achten, dass die Schuhe paarweise, also zusammengebunden abgegeben werden. Weiterhin sollte auch auf die Qualität geachtet werden, was die Kolpingsfamilien in den letzten Jahren perfekt gemacht haben: Die Schuhe und Kleidung sollten noch tragbar, wenig beschädigt und möglichst sauber sein. Alles Übrige, also Einzelschuhe, stark verschlissene, kaputte und dreckige Schuhe und Kleidung gehören in den Restabfall.

